Der EUGH hat heute ein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung in England und Schweden gefällt. Wegen der grundsätzlichen Anwendung des Europarechts auf solche Regelungen hat das Urteil des EUGH auch unmittelbare Auswirkungen auf die deutsche Vorratsdatenspeicherung.
Mit einem weiteren Schriftsatz habe ich vor allem auf die Auswirkungen der Fluggastdatenspeicherung auf die Überwachungsgesamtrechnung hingewiesen.
Seit dem 18. Dezember 2015 ist sie wieder da! Die Vorratsdatenspeicherung. Sie heißt jetzt anders, nämlich "Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten" und ist weiterhin nicht nur das alte Ungeheuer, sondern noch viel präziser als die letzte Fassung. Am 28. November 2016 habe ich im Auftrag von 23 Beschwerdeführer*innen in Karlsruhe erneut Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Der Referentenentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung liegt vor. Heute habe ich in einem Referat vor Bundestagsabgeordneten und Journalisten ein vorläufige Bewertung abgegeben:
Weder wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten, noch kann jemals die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung den Verhältnismäßigkeitsanforderungen des Europäischen Gerichtshofes genügen.
Wer sich kein Internet leisten kann, braucht auch keine Privatsphäre, dachten sich Frankfurter Magistratsherren und ließen für 90 Tage das gesamte Leseverhalten an den Internetleseplätzen protokollieren.
Die -inzwischen aufgelöste- Frankfurter Ratsfraktion der Piraten hat mir hierzu einen Gutachtenauftrag erteilt.
Das Gutachten ist hier zu finden.