Verfassungsrecht
Wichtige Verfassungsbeschwerden:1 BVR 1299/05 - Vorratsdatenspeicherung I
In diesem Verfahren sind die §§ 95 Abs. 3 und 4, 111, 112, 113 des Telekommunikationsgesetzes angegriffen. Es handelt sich um die Pflicht zur Speicherung von sog. Bestandsdaten bis ein Jahr nach Ende eines Vertrages mit einem Telekommunikationsanbieter. Die Verfassungsbeschwerde wurde am 21.06.2005 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
1 BVR 256/08 – Vorratsdatenspeicherung II
Die sog. Massenverfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung richtete sich gegen die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes. Die Beschwerde von fast 35.000 Menschen war vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Mit Urteil vom 02.03.2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die beiden Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes für nichtig. Es handelt sich hierbei um die Speicherung von Bewegungsdaten bei der Telekommunikation.
ELENA-Verfahren
Die Verfassungsbeschwerde gegen das ELENA-Verfahrensgesetz wurde am 31.03.2010 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Es haben sich 22.005 Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde angeschlossen.