Aktuelles
Vorratsdatenspeicherung in den Frankfurter Bibliotheken |
24.05.2015 |
Wer in Frankfurt am Main die Rechner in den öffentlichen Bibliotheken für eine Internetrecherche nutzen will, der muss sich mit den Daten seines Bibliotheksausweises einloggen.
Vor der Nutzung des Internet verlangt der Magistrat eine Einwilligungserklärung des Nutzers, dass seine Lesedaten 90 Tage gespeichert werden dürfen.
Die Ratsfraktion der ELF-PIRATEN in Frankfurt aM erteilte mir hierzu einen Gutachtenauftrag. Die Präsentation des Gutachtens übernahm der Ratsherr Martin Kliehm, jetzt: Fraktion DIE LINKE.
Mein Gutachten finden Sie mit diesem link.
Berlin im Dezember 2014