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Verfassungsbeschwerde gegen Neuregelung der Bestandsdatenspeicherung

01.07.2013
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Die Beschwerde richtet sich im Kern gegen die Neuregelung des § 113 TKG und die Auskunftsermächtigungen für das Bundeskriminalamt, den Bundesnachrichtendienst und weitere Bundesbehörden, sämtliche Daten über Telefon- Email- und sonstige Verträge zur Nutzung von Onlinediensten bei Ihren Vertragspartnern abrufen zu können. Dies schließt Passwörter, PIN und PUK mit ein.

Den Text der Verfassungsbeschwerde finden Sie hier.

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