Aktuelles
Verfassungsbeschwerde gegen Neuregelung der Bestandsdatenspeicherung |
01.07.2013 |
Die Beschwerde richtet sich im Kern gegen die Neuregelung des § 113 TKG und die Auskunftsermächtigungen für das Bundeskriminalamt, den Bundesnachrichtendienst und weitere Bundesbehörden, sämtliche Daten über Telefon- Email- und sonstige Verträge zur Nutzung von Onlinediensten bei Ihren Vertragspartnern abrufen zu können. Dies schließt Passwörter, PIN und PUK mit ein.
Den Text der Verfassungsbeschwerde finden Sie hier.