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Plicht zur Geheimhaltung elektronischer Zugangsdaten

22.06.2010
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Der BGH hat in der "Halzband"-Entscheidung, einem Urteil vom 11. März 2009 mit dem Aktenzeichen I ZR 114/06, einen EBay-Anbieter für Wettbewerbsverstösse verantwortlich gemacht, die dieser gar nicht begangen hatte. Sein EBay-Konto wurde vielmehr nach Diebstahl des Passwortes benutzt. Da der EBay-Anbieter die Zugangsdaten nicht ausreichend gesichert hatte, wurde er vom Bundesgerichtshof dafür verantwortlich gemacht, dass ein fremder Dritter das EBay-Konto benutzte, um Imitate von Cartier-Produkten zu verkaufen.

Diese Entscheidung ist außerordentlich weitreichend und führt praktisch eine Pflicht ein, seine elektronischen Zugangsdaten zu Online-Portalen gegen unberechtigten Zugriff zu schützen. Wer dies nicht tut, muss damit rechnen, für den Gebrauch seines Online-Kontos durch einen Fremden, der damit anderen schadet, auch noch haftbar gemacht zu werden.

Unmittelbare Konsequenz aus dieser Entscheidung sollte es für Sie sein, Zugangsdaten zu allen Online-Diensten entsprechend verschlossen aufzubewahren und zu sichern.

Zum Trost hat der BGH aber allen Betroffenen einen Ausweg offengelassen: ohne Verschulden gibt es keinen Schadensersatz, der Betroffene muss also zumindest fahrlässig davon ausgegangen sein, dass seine elektronischen Zugangsdaten zu Rechtsverstössen mißbraucht werden.

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