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Gewerbeauskunft Zentrale - jetzt Geld zurückfordern

27.07.2012
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Mit Auftragsformularen, die verschleierten, dass ein kostenpflichtiger Auftrag ausgelöst wird, hat die "Gewerbeauskunft-Zentrale" lange Zeit für ihr Internet-Gewerbeverzeichnis Kunden gefangen.

Viele haben gezahlt, weil die Gewerbeauskunft-Zentrale auf urteile des Amtsgerichts Köln und des Amtsgerichts Düsseldorf verwies, in denen die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung bestätigt wurde. Wohlweislich verschwiegen hat die Gewerbeauskunft-Zentrale dabei, dass es auch entgegenstehende urteile gab und schließlich das Oberlandesgericht Düsseldorf das Auftragsformular der Gewerbeauskunft-Zentrale rechtskräftig als wetttbewerbswidrig bezeichnete.

Jetzt hat der Bundesgerichtshof endlich auch den Zahlungsklagen der Gewerbeauskunft-Zentrale die Grundlage entzogen und klargestellt, dass das Auftragsformular eine Überraschungsklausel enthält, die unwirksam ist.

Wer sein Geld jetzt zurückfordern will, muß die Erfolgsaussichten gründlich prüfen. Wer unter vorbehalt gezahlt hat, hat jedenfalls gute Chancen.

Wer sich mit anwaltlicher Hilfe gewehrt und nicht gezahlt hat, der kann seine Rechtsanwaltskosten zurückverlangen.

Berlin, den 27.07.2012
Meinhard Starostik

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