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Bundesregierung: ELENA nur sinnvoll, wenn das Verfahren weiter ausgedehnt wird.

09.10.2011
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Eine fast vergessene Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brüderle, Homburger, Piltz und weiterer Abgeordneter der F.D.P. - BT Drucksache 16/8697 - vom 03.04.2009 hat ungewollte Aktualität gewonnen:

Die Bundesregierung bestätigt in Ihrer Antwort, drei elementare Kritikpunkte am ELENA-Verfahren:

1. Die Wirtschaft spart erstmal nichts ein, sondern hat höhere Kosten,
2. ELENA macht wirtschaftlich nur Sinn, wenn es auch für weitere Einkommensbescheinigungen verwndet wird,
3. ELENA wäre auch für Strafverfahren geeignet, es ist bisher nur noch nicht daraufhin untersucht worden.

Lesen Sie selbst:

Die Bundesregierung zitiert ein Gutachten des Normenkontrollrates (NKR):

"Das Regelungsvorhaben sieht zunächst vor, nur drei Bescheinigungen, die zur Erlangung des Arbeitslosengeldes und des Übergangsgeldes erforderlich sind, in ein elektronisches Verfahren zu überführen. (…) Die jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft im ELENA-Verfahren entsprechen in etwa dem Aufwand des heutigen papiergebundenen Verfahrens (…). Mit jeder weiteren Nutzung der Daten der elektronischen Entgeltbescheinigungen sind im Durchschnitt Entlastungseffekte von etwa 5 Mio. Euro für die Wirtschaft verbunden. Die Erweiterung des Datenabrufs für 10 weitere Transferleistungen würden Nettoentlastungen von etwa 50 Mio. Euro mit sich bringen ..." BT DrS 16/8697, S. 4

Sodann führt die Bundesregierung aus:

"Zur Hebung der zuvor skizzierten Bürokratieabbaupotentiale ist daher jetzt vor- gesehen, in einer ersten Stufe zunächst drei Bescheinigungen, die zur Erlan- gung des Arbeitslosengeldes und des Übergangsgeldes erforderlich sind, und in einer weiteren Stufe zusätzliche 10 Bescheinigungen in das Verfahren des elektronischen Einkommensnachweises zu überführen." (ebenda, S. 5)

Zu den Kosten der Wirtschaft führt die Bundesregierung aus:

"Das heutige papiergebundene Verfahren für diese drei Bescheinigungen verursacht demnach jährliche Kosten in Höhe von rd. 106,9 Mio. Euro für die Wirtschaft (NKR; S. 19). Die jährlichen Kosten der Wirtschaft im ELENA-Verfahren werden auf rd. 108,3 Mio. Euro geschätzt (NKR; S. 27). Die Wirtschaft kann durch die vorgesehene Aufnahme weiterer Bescheinigungen in das ELENA-Verfahren mit spürbaren Entlastungen in Millionenhöhe rechnen (NKR; S. 3)." (ebenda, S. 6)

Und zur Nutzung der ELENA-Daten in Strafverfahren führt die Bundesregierung aus, nachdem sie zuvor betont hat, dass diese Nutzung schon aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nicht zulässig sei und wegen der Zustimmungsbedürftigkeit durch den Arbeitnehmer auch nicht praktikabel:

"Allerdings wurde eine Nutzung des ELENA-Verfahrens für die beiden letzten Einsatzgebiete bisher nicht untersucht." (ebenda S. 7)

Also, wenn es dann untersucht ist, kommt der Staatsanwalt doch an die ELENA-Daten? Wäre erstaunlich, wenn nicht...

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