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Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren

10.03.2013
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In einer Arbeitsgruppe des Strafverteidigertages wurden Probleme der Beweiserhebung digitaler Daten diskutiert. Ich habe mich in meinem Vortrag mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Beweisverwertungsverboten befasst und bin auch auf die Rechtsprechung des EGMR zum fairen Verfahren und die neueste Rechtsprechung des EUGH zur Anwendbarkeit der Grundrechtecharta der EU durch die natinalen Gerichte eingegangen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung die besonderen Gefahren, die sich bei Beweiserhebungen unter Zuhilfenahme technischer Mittel (Datenträgerbeschlagnahme, permanente Überwachung, Streubreite von Eingriffen) hervorgehoben und damit die Möglichkeiten des Strafverteidigers, bei rechtswidrig erhobenen Daten, ein Bweisverwertungsverbot durchzusetzen, verstärkt.

Grundsätzlich ist das Bundesverfassungsgericht, das die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Beweisverwertungsverboten bestätigt hat, in seiner Einzelfallrechtsprechung sehr zurückhaltend bei der Annahme von Beweisverwertungsverboten. Unter den Topoi "Verlässllichkeit des Beweismittels" und "vorsätzlicher Verstoss gegen Beweiserhebungsverbote" hat die Verteidigung im Strafverfahren aber grundsätzlich neue und erfolgversprechende Anhaltspunkte für den Ausschluss rechtswidrig erhobener Beweismittel.

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Freiburg, den 10.03.2013 - Meinhard Starostik

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