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...täglich grüßt das Murmeltier (Vorratsdatenspeicherung)

13.01.2017
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Am 28.11.2016 habe ich im Auftrag von 23 Beschwerdeführer*innen und dem digitalcourage e.V. eine Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in den §§ 113a-f TKG eingelegt.

Anders als die weiteren beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Beschwerden konzentriert mein Schriftsatz sich alleine auf die Erhebung und Speicherung der Daten. Diese wird unter dem Gesichtspunkt der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungserichts, der Rechtsprechung des EUGH und der tatsächlichen Verschärfung der Überwachungsmaßnahmen (Stichwort: Überwachungsgesamtrechnung) seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung (Az.: 1 BvR 256/08) beleuchtet.

Wer Lust hat, die 83 Seiten zu lesen, kann sich die Verfassungsbeschwerde (Az. des Bundesverfassungserichts: 1 BvR 2683/16) hier ansehen.

Berlin, den 13.12.2016 Meinhard Starostik

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