Vergleich GmbH versus Limited
GmbH |
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Limited |
Die GmbH benötigt ein
Mindeststammkapital in Höhe von € 25.000,-- |
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Es gibt keine entsprechende
Vorschrift. |
Bei Gründung der GmbH müssen
mindestens € 12.500,-- eingezahlt sein, damit sie im Handelsregister eingetragen
werden kann. Bei einer Einmanngründung sind darüber hinaus noch Sicherheiten für
die andere Hälfte des noch nicht eingezahlten Mindeststammkapitals zu
leisten. |
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Es gibt keine entsprechende
Vorschrift. |
Der Gesellschaftsvertrag wird von
einem Notar beurkundet. |
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Es gibt keine entsprechende
Vorschrift. |
Bei Gründung der GmbH gibt es so
viele Stammeinlagen wie Gründungsgesellschafter. |
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Bei Gründung der limited
kann ein Gesellschafter beliebig viele Anteile
übernehmen. |
Bei der GmbH müssen die
Stammeinlagen mindestens € 100,-- betragen und durch 50 teilbar
sein. |
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Bei der limited können sich
die shares auf jeden Betrag belaufen, werden jedoch üblicherweise zu je €
1,-- ausgegeben. |
Bei der Wahl des Namens der GmbH
bestehen insofern Restriktionen, als die Firma zur Kennzeichnung des Kaufmanns
Unterscheidungskraft besitzen muss und nicht zur Irreführung der
angesprochenen Verkehrskreise geeignet sein darf. |
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Der Name der limited darf
nicht identisch mit einem zuvor eingetragenen sein und bedarf
einer ausdrücklichen Genehmigung, wenn er in einer vom Minister für Handel und
Industrie erlassenen Verordnung aufgeführt ist. |
Bei der GmbH ergeben € 50,-- eine
Stimme |
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Bei der limited ergibt
grundsätzlich ein share eine Stimme. Aber zahlreiche Gesellschaftsverträge sehen
votes on a show of hands (Abstimmung durch Erheben der Hand [der
Stimmberechtigten]) vor, wobei jeder anwesende Gesellschafter nur eine Stimme
hat. |
Die GmbH kann einen oder mehrere
Prokuristen haben. |
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Die limited kennt keine
entsprechende Rechtsfigur. |
Die GmbH kennt keine entsprechende
Rechtsfigur. |
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Die limited kann einen
company secretary haben. |
Die deutschen Amtsgerichte verfügen
über relativ wenig Macht, die GmbH zum Einreichen eines Jahresabschlusses
anzuhalten. |
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Dem Companies House steht
ein Katalog von Maßnahmen zur Verfügung, eine limited zur Offenlegung ihrer
Zahlen anzuhalten. Diese Pflicht der limited sollte nicht vernachlässigt
werden. |
Die Gründung einer GmbH ist relativ
zeitaufwendig und kostspielig. |
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Die Gründung der limited
kann auch relativ einfach, preisgünstig und schnell
erfolgen. |
Werden bei der GmbH Sacheinlagen
(statt Bareinlagen) erbracht, so müssen diese im Gesellschaftsvertrag erwähnt
werden. Außerdem ist ein Sachgründungsbericht erforderlich und die Bewertung der
Sacheinlagen kann vom Registerrichter überprüft werden. |
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Bei der limited bestehen
keine vergleichbaren Anforderungen. |
Die GmbH wird beim örtlich
zuständigen Amtsgericht in das Handelsregister
eingetragen. |
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Alle limiteds in England und
Wales sind in einem zentralen Register eingetragen, und nicht bei örtlichtlichen
Amtsgerichten. Dieses Register wird beim Companies House
geführt. |
Bei der GmbH bestehen keine
vergleichbaren Anforderungen |
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Die limited muss am
registered office diverse Verzeichnisse und Protokolle von
Gesellschaftsbeschlüssen aufbewahren, die dort z.T. Von Gesellschaftern, z.T.
Von Dritten eingesehen werden können. |
Bei der GmbH bestehen keine
vergleichbaren Anforderungen. |
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Die limited muss jährlich
einen annual return (Jahresbericht) beim Gesellschaftsregister
einreichen. |
Zur Übertragung von Anteilen der
GmbH bedarf es eines notariellen Vertrages. |
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Die Übertragung der Anteile einer
limited erfolgt nicht in notarieller Form, sondern wie in den articles
festgelegt und mittels einer stock transfer
form. |
Quelle:
Deutsch-Britische Handelskammer: London 2004