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Private Vorratsdatenspeicherung - Klage gegen Vodafone erhoben

27.07.2012
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Nach einem Aufruf des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung haben sich viele Handy- und Internetnutzer gemeldet, die gegen die Speicherung Ihrer Daten bei O2, Vodafone und allen anderen Anbietern klagen wollten. Vodafone wurde von mir für eine Mandantin, die Handy-Nutzerin ist, angeschrieben.

Kurz und knapp kanzelte der Datenschutzbeauftragte der in Düsseldorf ansässigen Vodafone GmbH das Begehren meiner Mandantin ab, dass Vodafone in Zukunft auf Speicherung ihrer Verbindungsdaten verzichtet, so wie es das Gesetz befiehlt, § 97 TKG.

"...

Wir sehen keine Veranlassung, die von Ihrer Mandantin gewünschte 
Unterlassungserklärung abzugeben. ......
Die von Ihnen angesprochenen Daten werden zu Abrechnungszwecken benötigt...."

So, so, Vodafone braucht also 210 Tage lang die Daten der Standortfunkzellen, die meine Mandantin
bei einem Handygespräch benutzt hat, um abrechnen zu können. *

Natürlich hat Herr Herkströter als betrieblich bestellter Wächter der Daten der Vodafone-Kunden eine Antwort:


"... Die Funkzelle benötigen wir zur Abrechnung standortbasierter Dienste.
Im Fall Ihrer Mandantin etwa zur Abrechnung des Zuhause-Tarifs...."

Schade, meine Mandantin hat gar keinen Zuhause-Tarif mehr und braucht auch sonst keine
standortbasierten Dienstleistungen. Also erhob ich Klage beim Amtsgericht Düsseldorf.

Alles zur Klage gegen Vodafone finden Sie hier:

Klageschrift
Aufforderungsschreiben an Vodafone
Antwort Vodafone


Die Klagen gegen andere Anbieter folgen bald....

*Die Aussagekraft gespeicherter Handydaten schildert Malte Spitz in DIE ZEIT

 


Berlin, den 23.07.2012 M. Starostik

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